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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Bestellungen und alle unsere geschäftlichen Tätigkeiten gelten die nachfolgend aufgeführten AGB:
§ 1. Allgemeines - Geltungsbereich Vertragsschluss
a. Für Neukunden besteht ein Mindestbestellwert von 2500,- EUR.
b. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller
und Kerpers Innovation Handels GmbH sind die nachstehenden
Geschäftsbedingungen ausschließlich maßgebend,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart
worden ist. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
c. Gegenbestätigungen des Bestellers
unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
d. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des
Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
e. Der Kaufvertrag kommt mit unserer
Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.
§ 2 - Angebot und Vertragsschluss
a. Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das
Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden. Wir sind berechtigt, auf die Schriftform
zu verzichten.
b. Unser Verkauf / Vertrieb ist nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
c. Die Angaben, die in dem Angebot und/oder
der Auftragsbestätigung beigefügten Unterlagen wie
Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen gemacht sind, auch Farbangaben,
sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und zugesichert
sind. Änderung des Inhalts, des Designs, der Werkstoffwahl
und der Fabrikation behalten wir uns im Rahmen der
Produktfortentwicklung vor.
d. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen
und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsund
Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir haben ausdrücklich eingewilligt.
e. Die von uns benutzten Siebe, Druck- und
Ätzschablonen werden dem Besteller nach Aufwand in
Rechnung gestellt. Wir sind nicht verpflichtet, diese aufzuheben,
zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu benutzen oder sie
dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt,
diese nach Gebrauch zu vernichten.
f. Die Verantwortung für die Richtigkeit
und Qualität angelieferter Filme, Vorlagen oder Daten trifft
ausschließlich den Besteller. Wir sind bei Zweifeln über
die Richtigkeit oder Qualität berechtigt aber nicht
verpflichtet, auf Kosten des Bestellers Andruckmuster zu erstellen.
Notwendige graphische Nachbearbeitungen werden dem Besteller gesondert
in Rechnung gestellt.
g. Macht der Besteller keine präzise
Angabe über die Platzierung der Werbeanbringung oder ist uns die
vorgegebene Platzierung aus technischen Gründen nicht
möglich, erfolgt die Werbeanbringung an einer
für uns technisch geeigneten Stelle.
h. Wir sind berechtigt, Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen. Der Besteller ist zur
Abnahme der Mehr- oder Minderlieferung verpflichtet.
Der Kaufpreis erhöht oder vermindert sich im
Verhältnis zu der erbrachten Mehr- oder Minderleistung.
i. Der Besteller haftet uns dafür,
dass die von ihm vorgelegten Ausführungszeichnungen keine
Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Überprüfungspflicht
besteht für uns nicht. Im Fall eines Regresses ist
der Besteller verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen
Dritter freizustellen.
§ 3 - Rücktrittsrecht
a. Für den Fall unvorhergesehener
Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen, sowohl bei uns
als auch im Betrieb eines Zulieferers, Krieg, Aufruhr sowie
alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sofern sie die
wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich
verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken,
und für den Fall nachträglich sich herausstellender
Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen
angepasst. Hiervon unberührt bleibt unser Recht, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
b. Schadensersatzansprüche des Bestellers
wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen wir
vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies
nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich
dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst
mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
c. Sind wir durch Gründe, die beim Besteller
liegen, aufgrund Vertrages oder Gesetzes zum Rücktritt
berechtigt, so hat der Besteller im Falle unseres Rücktritts
45 % der Auftragssumme als Entschädigung
für Aufwand und entgangenen Gewinn zu zahlen.
d. Unsere Ansprüche auf Zahlung eines
weiteren möglichen Schadensersatzes bleiben daneben bestehen.
§ 4a - Preise und Zahlungsbedingungen
a. Unsere Preise verstehen sich, soweit sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, netto "ab
Werk" und schließen Verpackung, Porto, Fracht,
Versicherung und Zoll nicht ein. Verpackung und Transport werden
zum Selbstkostenpreis berechnet.
b. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise
entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten.
c. Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren
Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag
der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
d. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert
e. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarung.
e. Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort
nach Erhalt der Ware. Ein Anspruch auf Skonto besteht nicht.
g. Überschreitet der Besteller die
Zahlungsfristen, sind wir berechtigt, Zinsen von
3 % über dem Basiszins p.a. ab Fälligkeit der
Forderung sowie Mahnkosten zu berechnen, ohne dass es des
Verzuges des Bestellers bedarf, bei Verzug des Bestellers
statt dessen auch die uns belasteten Kreditzinsen sowie
Mahnkosten.
h. Bei Überschreiten einer
Zahlungsfrist des Bestellers oder bei Zahlungseinstellung
werden alle Forderungen sofort fällig.
i. Der Besteller ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel-
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden, unstreitig oder von uns anerkannt worden sind.
§ 4b - Mahnkosten
a. Die Mahnkosten betragen 6% vom Rechnungsbetrag,
mindestens jedoch 15,00 Euro, und sind ab dem
Tag des Zahlungsverzuges fällig.
§ 5 – Lieferzeit
a. Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich
unverbindlich. Verbindliche Liefertermine oder -fristen
bedürfen unserer besonderen schriftlichen und
ausdrücklichen Bestätigung. In diesem Fall beginnt die
Frist mit Absendung der Auftragsbestätigung.
b. Die Einhaltung der von uns bestätigten
Lieferzeit setzt voraus, dass der Besteller alle Druckvorlagen
(Druckmuster, Filme, Druckdateien, E-Mails u.ä.) termingerecht
zur Verfügung gestellt hat, sowie Druckfreigaben und
Einwilligungen in Ausführungsvorlagen rechtzeitig erteilt.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit wird hinausgeschoben
bis zur Abklärung aller technischen Fragen.
c. Wird nach Auftragsbestätigung vom
Besteller eine Änderung des Auftrages verlangt und stimmen wir
dieser zu, sind wir berechtigt, eine neue Lieferzeit festzulegen.
Diese erlangt Gültigkeit mit Bestätigung
der Änderung.
d. Schadensersatzansprüche des Bestellers
wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sowie das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sind ausgeschlossen,
es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen; im Übrigen ist die
Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens
begrenzt.
e. Die Haftungsbegrenzungen gemäß
Abs. (d) gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft
vereinbart wurde.
f. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder
verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in
dem dieser in Annahmeverzug gerät.
g. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt.h. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von
Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen
können wir spätestens drei Monate nach
Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung
hierüber verlangen. Kommt der Besteller diesem
Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir
berechtigt, nach Ablauf einer zweiwöchigen
Nachfrist die gesamte Ware zu fertigen und zu berechnen.
§ 6 - Gefahrübergang
a. Der Versand erfolgt in allen Fällen
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-
Lieferungen. Mit Übergabe des Liefergegenstandes an die
Bahn, einen Spediteur oder an den Empfänger
selbst geht die Gefahr - auch bei FOB- und CIF-Geschäften
- auf den Besteller über.
b. Wird versandfertig gemeldete Ware nicht
sofort abgerufen, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der
Meldung auf den Besteller über - auch dann, wenn er
sich noch nicht im Annahmeverzug befindet.
c. Ausgelieferte Ware ist auch dann vom
Besteller entgegenzunehmen, wenn sie Mängel aufweist.
d. Übernimmt der Besteller die Ware
nicht zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, sind wir berechtigt,
die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern zu lassen.
Als Kosten bei Einlagerung im eigenen Werk werden 0,5 % des
Vertragspreises des eingelagerten Gegenstandes für jeden vollen Monat
berechnet. Sonstige Rechte, die wir aufgrund der Verzögerung
der Übernahme geltend machen können,
bleiben unberührt.
§ 7 – Mängelgewährleistung
a. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers
setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare
Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden,
Gleiches gilt für versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung.
b. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel
der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
c. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, zu tragen.
d. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere
verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus
aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl,
so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung
(Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
e. Soweit sich nachstehend nichts anderes
ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich
aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften
deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften
wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Bestellers.f. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung gemäß § 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
g. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere
Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
h. Wir sind berechtigt, die Beseitigung von
Mängeln zu verweigern, solange der Besteller seinen
vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
i. Unsere Pflicht zur Gewährleistung ist
auf den ursprünglichen Besteller beschränkt und ist nicht
abtretbar.
j. Mängel eines Teils der gelieferten
Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung,
es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber
ohne Interesse ist.
k. Bei fertigen Reproduktionen in allen
Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original
nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den
Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
l. Bei Wiederholungsaufträgen können
wir keine Gewähr für die exakte Konformität der
Ausführung im Vergleich zum Vorauftrag übernehmen
aus Gründen von Rahmenbedingungen in und Weiterentwicklung
der Produktion.
m. Für Abweichungen in der Beschaffenheit
des eingesetzten Materials haften wir bis zur Höhe der
eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
Durch Abtretung der Ansprüche gegen den
Zulieferanten an den Besteller werden wir von eigener Haftung befreit.
n. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate,
gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine
Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 - Schadensersatzansprüche
a. Schadensersatzansprüche außerhalb
der Gewährleistung gegen uns, insbesondere aus sogenannter
positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, es sei denn,
dass der Schaden auf vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruht. Das gilt auch
für Schäden aus der Verletzung von Pflichten
vor oder bei Vertragsverhandlungen.
b. Sofern Text- oder sonstige Korrekturen
infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder nachträglicher
Änderungen erfolgen müssen, gehen diese auf Kosten des Bestellers.
§ 9 - Gesamthaftung
a. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz
als in § 7, 8 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
b. Die Regelung gemäß Abs. (1)
gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1,
4 Produkthaftungsgesetz.
c. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 - Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor,
bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den
Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich
künftig entstehender Forderungen, auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen,
beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne
unserer Forderungen oder sämtliche in eine laufende Rechnung
aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
b. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Kaufsache sowie in der Pfändung durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir
hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.
c. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
d. Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet
der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
e. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur
dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen
abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer
oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet
oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen,
die ausschließlich im Eigentum des Käufers
stehen, veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt
die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware
vom Besteller- nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht
uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller
schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit
allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die
Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller
auch nach Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen,
dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
f. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne
dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der
Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren,
steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache,
so sind sich die Vertragspartner darüber
einig, dass der Besteller uns im Verhältnis des Wertes
der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten
oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache
einräumt und diese verwahrt.
g. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung
des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige
Haftung unsererseits begründet, so erlischt der
Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende
Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des
Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.
h. Wenn der realisierbare Wert der bestehenden
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Bestellers
insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl
der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 - Eigentum, Urheberrecht, Verwahrung, Impressum
a. Modelle und Zeichnungen bleiben unser
Eigentum und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der
Besteller die Kosten dafür ganz oder anteilig trägt.
Gleiches gilt für von uns eingesetzte
Betriebsgegenstände wie Filme, Klischees, Lithographien
und Stehsätze.
b. Bei Anfertigung nach Angaben des Bestellers
oder nach Muster ist dieser voll dafür verantwortlich,
dass dadurch nicht Schutzrecht oder andere Rechte Dritter
verletzt werden.
c. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger
oder andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände
sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger
Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Im Fall der
Verschlechterung oder des Unterganges dieser
Gegenstände haften wir nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Sollen diese Gegenstände versichert
werden, so hat der Besteller die Versicherung selbst zu besorgen.
d. Wir bringen auf den Vertragserzeugnissen
in geeigneter Weise den Hinweis auf unsere Firma an. Wir
sind berechtigt, das Vertragserzeugnis als Referenz abzubilden.
§ 12 - Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
a. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist,
ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand - wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
b. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
c. Maßgebend für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und
dem Besteller ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann
diejenige wirksame Vereinbarung, die dem Willen der Parteien
am nächsten kommt.
§ 14 - Links auf unsere Seiten
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden,
dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der
gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur
dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich
von diesen Inhalten distanziert. Für alle Links bei
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Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der
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hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller
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Diese Erklärung gilt für alle auf
Kerpers.de ausgebrachten Links und für alle Inhalte
der Seiten, zu denen Links führen.
§ 15 - Datenschutz
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Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten
werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften
der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert
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Post oder Fax.Wir geben Ihre personenbezogenen Daten
einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-
Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit
widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter.
Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die
zur Bestellabwicklung die Übermittlung
von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung
beauftragte Versandunternehmen und das mit der
Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen
Fällen beschränkt sich der Umfang der
übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche
Minimum.Wir setzen technische und organisatorische
Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten
Daten gegen zufällige oder vorsätzliche
Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den
Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
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